Ein Gewerbestandort in Bochum mit bestehender 750-kWp-PV-Anlage deckt einen jährlichen Strombedarf von rund 1,2 GWh. Die Netto-Energiekosten der Ausgangslage liegen bei rund 142.000 EUR pro Jahr.
Ziel: Die Frage beantworten, die über jedes Multi-Use-Projekt entscheidet: Was ist die MiSpeL-Mehrfachnutzung für denselben Speicher konkret wert?
Methodik
In minimum energy wurde ein Batteriespeicher mit 2.000 kWh / 1.000 kW (Investition 500.000 EUR) zweimal gegen dieselbe Ausgangslage gerechnet, über 20 Jahre bei 8 % Kapitalkosten:
Szenario 1 – ohne MiSpeL-Privilegien: Der Speicher kombiniert Eigenverbrauchsoptimierung, Lastspitzenkappung, Beschaffungsoptimierung und Handel an Day-Ahead und Intraday. Der Handelsstrom trägt dabei volle Netzentgelte und Umlagen.
Szenario 2 – MiSpeL-konform: Gleiche Use-Cases, aber mit sauberer Trennung von Grünstrom, Netzstrom und Handelsstrom in drei Stromkonten. Auf dem Handelsstrom entfallen die Umlagen, das Netzentgelt wird erstattet – bewusst in der konservativen Lesart: Nur der Arbeitspreis wird erstattet, der Handelsstrom zählt weiter in die Jahreshöchstlast und damit in den Leistungspreis.
Ergebnis
Szenario 1 – ohne MiSpeL-Privilegien
Der Speicher rechnet sich bereits solide: 80.000 EUR Einsparung im ersten Jahr, Kapitalwert 287.000 EUR, Amortisation 6,3 Jahre, interner Zinsfuß 14,8 %. Die vollen Abgaben auf dem Handelsstrom begrenzen jedoch den Handel: Der Speicher vermarktet rund 177 MWh pro Jahr an den Spotmärkten.
Szenario 2 – MiSpeL-konform
Mit den MiSpeL-Privilegien lohnt sich der Handel richtig: Das Handelsvolumen des Speichers steigt auf 324 MWh pro Jahr, die Erlöse wachsen von 62.000 auf 150.000 EUR pro Jahr. Die jährliche Einsparung steigt auf 132.000 EUR, der Kapitalwert auf 762.000 EUR, die Amortisation sinkt auf 3,8 Jahre bei einem internen Zinsfuß von 25,6 %. Die Netto-Energiekosten des Standorts sinken gegenüber der Ausgangslage um 93 %.
Fazit
Derselbe Speicher, dieselbe Investition, dieselben Use-Cases – und der Kapitalwert steigt um den Faktor 2,7, allein durch die MiSpeL-konforme Trennung der Stromkonten. Selbst konservativ gerechnet, ohne Befreiung beim Leistungspreis.
Der Case zeigt: MiSpeL ist keine Abrechnungsfrage, sondern eine Auslegungsfrage. Wer die Mehrfachnutzung nicht mitrechnet, unterschätzt den Wert des Speichers – und wer sie ohne saubere Abgrenzung verspricht, kann sie nicht belegen. In minimum energy stehen beide Welten nebeneinander, viertelstundenscharf und reproduzierbar.

