2.500-Stunden-Regelung & Peak Shaving: Netzentgelte für C&I senken

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Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Artikel:

  • Die 2.500-Stunden-Regelung nach § 19 StromNEV reduziert Netzentgelte ab einer Benutzungsdauer ≥ 2.500 h und einem Jahresverbrauch ≥ 10 GWh pro Entnahmestelle.
  • Peak Shaving wirkt doppelt: Es senkt die Lastspitze direkt und erhöht rechnerisch die Benutzungsdauer – oft erst dadurch wird die 2.500-h-Schwelle überhaupt erreicht.
  • Rechtsrahmen: § 20 EnWG, ARegV und § 19 StromNEV; Einnahmeausfälle der Netzbetreiber werden bundesweit über die § 19-Umlage verteilt.
  • Batteriespeicher sind der zentrale Hebel – sowohl für den Einstieg in die Regelung als auch für dauerhaft niedrigere Leistungspreise danach.
  • Warum das Thema wichtig ist

    Für Gewerbe- und Industriekunden (C&I) machen die Netzentgelte einen erheblichen Anteil der Stromkosten aus. Entscheidend ist dabei nicht nur die verbrauchte Energie (kWh), sondern vor allem die höchste gemessene Viertelstundenleistung (kW).
    Genau hier setzt die 2.500-Stunden-Regelung nach § 19 StromNEV an: Unternehmen mit konstant hohem Strombezug (über 2.500 kWh im Jahr) können Netzentgelte deutlich reduzieren. In der Praxis ist Peak Shaving mit Batteriespeichern der zentrale Hebel, um diese Vorteile zu realisieren.

    Grundlagen: Die 2.500-Stunden-Regelung

    • Ab einer Benutzungsdauer ≥ 2.500 h (Verbrauch ÷ höchste Lastspitze) gilt ein reduziertes Netzentgelt.

    • Voraussetzungen:


      1. Jahresverbrauch ≥ 10 GWh pro Entnahmestelle

      2. Nachweis der Benutzungsdauer von mindestens 2.500 h

    • Unternehmen mit gleichmäßigem Lastprofil werden entlastet, Betriebe mit hohen Lastspitzen zahlen mehr.

    👉 Ohne diese Schwelle ist ein Antrag auf Sonderentgelte nicht möglich.

    2.500 Regelung Peak Shaving

    Zusammenhang mit Peak Shaving

    Peak Shaving bedeutet: Lastspitzen kappen, damit die höchste Viertelstundenleistung sinkt.
    Das hat zwei direkte Effekte:

    1. Zugang zur Regelung: Die Benutzungsdauer steigt rechnerisch – Unternehmen überschreiten die 2.500-h-Marke.

    2. Direkte Kostensenkung: Der Leistungspreis im Netzentgelt reduziert sich unabhängig von der Regelung.

    🔗 Verbindung:

    • „Wir haben ein atypisches Lastprofil“ → Voraussetzung für Sonderentgelte.

    • „Wir reduzieren unsere höchste Lastspitze“ → unmittelbarer Hebel zur Kostenreduktion.

    Rechtlicher Rahmen

    • § 20 EnWG, ARegV, § 19 StromNEV

    • Gleichzeitigkeitsfunktion:


      • 0 h = max. 0,2 Gleichzeitigkeitsgrad

      • 2.500 h = Knickpunkt

      • 8.760 h = Gleichzeitigkeitsgrad 1

    Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt individuelle Vereinbarungen. Einnahmeausfälle der Netzbetreiber werden über die §19-Umlage bundesweit verteilt (2025: 1,553 ct/kWh).

    Berechnung der Benutzungsstunden

    Benutzungsdauer [h]=Jahresverbrauch [kWh]maximale Viertelstundenleistung [kW]\text{Benutzungsdauer [h]} = \frac{\text{Jahresverbrauch [kWh]}}{\text{maximale Viertelstundenleistung [kW]}}Benutzungsdauer [h]=maximale Viertelstundenleistung [kW]Jahresverbrauch [kWh]​

    • Hohe Spitzenlast = niedrige Benutzungsdauer

    • Peak Shaving = geglättete Last → längere Benutzungsdauer

    Batteriespeicher als Schlüssel

    Großspeicher verbessern die Netzentgelte in zweifacher Hinsicht:

    • Einstieg ermöglichen: Durch Spitzenkappung wird die 2.500-h-Schwelle überschritten.

    • Kosten senken: Auch nach Eintritt in die Regelung reduziert ein Speicher dauerhaft die höchste Leistungsspitze und damit den Leistungspreis.

    Fazit

    Die 2.500-Stunden-Regelung setzt den Rahmen, Peak Shaving ist die Methode, um die Vorteile zu realisieren. Unternehmen mit hohem Verbrauch und gleichmäßiger Auslastung können so massiv bei Netzentgelten sparen – rechtlich abgesichert und technisch skalierbar.

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