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Kostenfrei & unverbindlich
Ein Speicher darf seit dem 1. Oktober 2026 Grünstrom und Netzstrom gemischt einspeichern. Der Grünstromanteil wird bilanziell je Viertelstunde nachgewiesen, feste Zeitscheiben gibt es nicht mehr. Damit lassen sich Eigenverbrauch, Arbitrage und Regelleistung in einem Fahrplan kombinieren.
Dasselbe Projekt ohne und mit Regel, sonst nichts verändert. Der Finanzierungsreport öffnet beide Szenarien in der Plattform.
Mischnutzung hebt die Rendite in allen Fällen, am stärksten bei B und C. Die Auslegung ändert sich nicht, nur der Fahrplan. Empfehlung: Mischnutzung in jedes Angebot aufnehmen.
Jede Version unserer Auslegung bleibt nachlesbar. Wenn sich der Text ändert, ändern wir Annahme, Rechnung und Empfehlung und schreiben dazu, was anders ist.
Keine Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Ergebnisse der Referenzprojekte in der minimum energy Plattform.