Für Gewerbe- und Industriekunden (C&I) machen die Netzentgelte einen erheblichen Anteil der Stromkosten aus. Entscheidend ist dabei nicht nur die verbrauchte Energie (kWh), sondern vor allem die höchste gemessene Viertelstundenleistung (kW).
Genau hier setzt die 2.500-Stunden-Regelung nach § 19 StromNEV an: Unternehmen mit konstant hohem Strombezug (über 2.500 kWh im Jahr) können Netzentgelte deutlich reduzieren. In der Praxis ist Peak Shaving mit Batteriespeichern der zentrale Hebel, um diese Vorteile zu realisieren.
👉 Ohne diese Schwelle ist ein Antrag auf Sonderentgelte nicht möglich.
Peak Shaving bedeutet: Lastspitzen kappen, damit die höchste Viertelstundenleistung sinkt.
Das hat zwei direkte Effekte:
🔗 Verbindung:
Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt individuelle Vereinbarungen. Einnahmeausfälle der Netzbetreiber werden über die §19-Umlage bundesweit verteilt (2025: 1,553 ct/kWh).
Benutzungsdauer [h]=Jahresverbrauch [kWh]maximale Viertelstundenleistung [kW]\text{Benutzungsdauer [h]} = \frac{\text{Jahresverbrauch [kWh]}}{\text{maximale Viertelstundenleistung [kW]}}Benutzungsdauer [h]=maximale Viertelstundenleistung [kW]Jahresverbrauch [kWh]
Großspeicher verbessern die Netzentgelte in zweifacher Hinsicht:
Die 2.500-Stunden-Regelung setzt den Rahmen, Peak Shaving ist die Methode, um die Vorteile zu realisieren. Unternehmen mit hohem Verbrauch und gleichmäßiger Auslastung können so massiv bei Netzentgelten sparen – rechtlich abgesichert und technisch skalierbar.
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