Teile diesen Post
Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Artikel:
Einspeisevergütung oder Direktvermarktung? Ab 2027 entscheidest du das nicht mehr
Seit dem 1. August 2026 liegt die feste Einspeisevergütung für eine Dachanlage bis 10 kWp bei 7,70 ct/kWh. Für Anlagen über 100 kW war sie nie eine Option, dort gilt die Direktvermarktungspflicht seit Jahren.
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum EEG 2027 beschlossen. Er schafft die feste Vergütung für Neuanlagen ab und macht die Direktvermarktung zum Regelfall für alle. Für dich als Planer ist aber eine andere Änderung entscheidend: Die einseitige Marktprämie wird durch einen zweiseitigen Differenzvertrag ersetzt. Damit verschwindet eine Erlöskomponente, die in vielen Business Cases stillschweigend mitgerechnet wird.
Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht. Bundestag, Bundesrat und die EU-Beihilfegenehmigung stehen aus. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, bleibt im alten System.
Was heute gilt
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Fördersätze halbjährlich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht der Auftrag und nicht die Baugenehmigung.
Feste Einspeisevergütung für Gebäude-PV-Anlagen
Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.01.2027
| Leistungsanteil | Teileinspeisung ct/kWh |
Volleinspeisung ct/kWh |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 | 12,22 |
| 10 bis 40 kW | 6,66 | 10,24 |
| 40 bis 100 kW | 5,44 | 10,24 |
| über 100 kW | Direktvermarktungspflicht, keine feste Vergütung | |
Vergütung leistungsanteilig nach § 23c EEG. Der Zuschlag von 1,5 ct/kWh nach Solarpaket I für Anlagen ab 40 kW ist nicht enthalten, die beihilferechtliche Genehmigung steht aus. Quelle: Bundesnetzagentur, Fördersätze für Solaranlagen 01.08.2026 bis 31.01.2027. Darstellung: minimum energy.
Drei Punkte, die in der Praxis regelmäßig falsch gerechnet werden:
Die Sätze gelten leistungsanteilig nach § 23c EEG. Bei einer 60-kWp-Anlage bekommen die ersten 10 kW den Satz der ersten Stufe, die nächsten 30 kW den der zweiten, der Rest den der dritten. Es entsteht ein Mischsatz, keine Stufe, ab der die ganze Anlage schlechter vergütet wird.
Ab 100 kW installierter Leistung ist die Direktvermarktung Pflicht. Die feste Einspeisevergütung steht dir dort gar nicht offen. Ab 1.000 kW greift die Ausschreibungspflicht.
Die nächste Degression um ein Prozent folgt am 1. Februar 2027.
Der anzulegende Wert ist die eigentliche Rechengröße
Sobald du direktvermarktest, ist die feste Vergütung irrelevant. Dann zählt der anzulegende Wert. Er liegt 0,4 ct/kWh über dem festen Satz, das ist die Vermarktungskostenpauschale nach § 53 EEG.
Die gleitende Marktprämie füllt die Differenz zum Monatsmarktwert Solar auf. Liegt der Marktwert darüber, behältst du den Mehrerlös. Das ist der Kern des heutigen Systems: Es garantiert ein Minimum nach unten und deckelt nach oben nicht.
Feste Einspeisevergütung für Gebäude-PV-Anlagen
Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.01.2027
| Leistungsanteil | Teileinspeisung ct/kWh |
Volleinspeisung ct/kWh |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,70 | 12,22 |
| 10 bis 40 kW | 6,66 | 10,24 |
| 40 bis 100 kW | 5,44 | 10,24 |
| über 100 kW | Direktvermarktungspflicht, keine feste Vergütung | |
Vergütung leistungsanteilig nach § 23c EEG. Der Zuschlag von 1,5 ct/kWh nach Solarpaket I für Anlagen ab 40 kW ist nicht enthalten, die beihilferechtliche Genehmigung steht aus. Quelle: Bundesnetzagentur, Fördersätze für Solaranlagen 01.08.2026 bis 31.01.2027. Darstellung: minimum energy.
Wie viel dieser Mechanismus wirklich trägt, zeigt der Jahresmarktwert Solar 2025 von 4,508 ct/kWh. Einzelne Monate lagen im Winter über 10 ct/kWh und in sonnenstarken Frühjahrsmonaten unter 2 ct/kWh. Ein Jahresmittelwert im Modell verdeckt diese Spreizung vollständig. Wer mit Jahreswerten rechnet, rechnet an der Realität vorbei.
Was der EEG-2027-Entwurf ändert
Der Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 sieht für Neuanlagen vor:
- Die feste Einspeisevergütung entfällt. An ihre Stelle tritt für Kleinanlagen eine auf 36 Monate befristete Übergangszahlung von rechnerisch rund 5,20 ct/kWh.
- Der anzulegende Wert für nicht ausgeschriebene Solaranlagen wird auf einheitlich 6,20 ct/kWh gesetzt. Die höheren Werte für Gebäudeanlagen und die Leistungsklassen bis 10 und bis 40 kW entfallen.
- Die Direktvermarktung wird für alle Neuanlagen zum Regelfall.
- Größere geförderte Neuanlagen laufen über zweiseitige Differenzverträge. Liegt der Marktpreis über dem Referenzwert, zahlst du die Differenz zurück.
- Die zulässige Einspeiseleistung am Netzanschluss wird begrenzt. Der Entwurf nennt 50 Prozent bei kleinen PV-Anlagen und 70 Prozent bei Freiflächenanlagen.
Die Umstellung auf Differenzverträge setzt die EU-Verordnung 2024/1747 um, die ab dem 17. Juli 2027 gilt. Sie macht keine Ausnahme nach Technologie.
Der Unterschied in einem Satz: Bisher war die Förderung asymmetrisch zu deinen Gunsten. Künftig ist sie symmetrisch. Hochpreisphasen fließen nicht mehr in deine Rendite, sondern zurück.
Negative Preise sind längst keine Randerscheinung mehr
Seit dem 25. Februar 2025 fällt der anzulegende Wert für Neuanlagen ab 2 kW in jeder Viertelstunde mit negativem Börsenpreis auf null. Einen Stundenschwellenwert gibt es nicht mehr.
Die Größenordnung: 2023 waren es 301 Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen, 2024 waren es 457, 2025 waren es 573. Im ersten Halbjahr 2026 sank die Häufigkeit auf rund 291 Stunden, dafür nahm die Preistiefe zu. Am 1. Mai 2026 lag das Tief bei rund minus 499 EUR/MWh.
§ 51a EEG hängt einen Teil der ausgefallenen Zeiten hinten an den Förderzeitraum an, bei Solaranlagen mit dem Faktor 0,5. Das ist eine Kompensation nach zwanzig Jahren. In der Cashflow-Rechnung der ersten zehn Jahre hilft sie dir nicht.
Was das für die Auslegung heißt
Der Wert einer PV-Anlage verschiebt sich weg von der Einspeisung. Drei Konsequenzen für die Modellierung:
Eigenverbrauch schlägt Einspeisung, und der Abstand wächst. Eine eingesparte Kilowattstunde Netzstrom ist im Gewerbe ein Vielfaches der besten Einspeisevergütung wert. Netzstrompreise steigen strukturell, Vergütungssätze sinken planmäßig. Diese Schere geht weiter auf.
Flexibilität wird zur Erlösquelle, nicht zum Nice-to-have. Wenn die Vergütung in negativen Viertelstunden auf null fällt und die Einspeiseleistung am Netzanschluss begrenzt wird, entscheidet der Speicher darüber, ob die Erzeugung überhaupt Erlös bringt. Das ist kein Aufschlag auf die Rendite, das ist die Rendite.
Jahresmittelwerte reichen nicht mehr. Wer negative Preise, Einspeisekappung und einen möglichen Clawback abbilden will, braucht Viertelstundenauflösung und eine hinterlegte Regulatorik. Ein Preisdurchschnitt in einer Excel-Zelle bildet keinen dieser Effekte ab.
Fazit
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt das bekannte System mit einseitiger Marktprämie, zwanzig Jahre lang und ohne Rückzahlungspflicht. Danach ändert sich nach dem vorliegenden Entwurf die Erlöslogik grundlegend.
Für Projekte, die jetzt in die Auslegung gehen, heißt das: Zwei Regime rechnen, nicht eines. Und die Frage beantworten, ob die Anlage auch dann trägt, wenn die Einspeisung nicht mehr der Haupterlös ist.
Genau dafür ist minimum energy gebaut. Regulatorik hinterlegt, Viertelstundenauflösung, beide Szenarien in einem Modell. Damit deine Zahlen belastbar bleiben, wenn sich die Regeln ändern.
Stand: September 2026. Quellen: Bundesnetzagentur, Fördersätze für Solaranlagen, Zeitraum 01.08.2026 bis 31.01.2027. EEG 2023, §§ 20, 21, 23c, 48, 49, 51, 51a, 53. Regierungsentwurf EEG 2027, Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026. Verordnung (EU) 2024/1747. netztransparenz.de, Jahresmarktwert Solar 2025. SMARD.
Wir nutzen KI zur Unterstützung von Recherche, Strukturierung und sprachlicher Überarbeitung. Die fachliche Verantwortung für Inhalt, Einordnung und Freigabe liegt bei minimum.energy; Zahlen, Claims und projektspezifische Aussagen werden vor Veröffentlichung geprüft.
Bereit für Angebote, die wirklich halten?
Bring ein Beispielprojekt mit. Wir zeigen dir in 30 Minuten, wie minimum energy deinen Pre-Sales-Prozess transformiert.







